U3-Einrichtungen
Kita-Kelkheim
Neues digitales Anmeldeverfahren für Plätze in Betreuungseinrichtungen ab dem 15.02.2023
Seit dem 15.02.2023 erfolgen die Anmeldungen für Kindertagesstätten ausschließlich mit Hilfe der Anmeldeplattform Kita-Kelkheim. Zur Plattform gelangen Sie über folgenden Link: https://www.ekita.de/kelkheim/start?1
Seit dem 15.02.2023 erfolgen die Anmeldungen für Kindertagesstätten ausschließlich mit Hilfe der Anmeldeplattform Kita-Kelkheim. Zur Plattform gelangen Sie über folgenden Link: https://www.ekita.de/kelkheim/start?1
Kita-Kelkheim ist ein Online-Service der Stadt Kelkheim (Taunus) für Eltern und Betreuungseinrichtungen. In diesem Portal präsentieren sich die Kindertagesstätten mit ihrem Profil und Informationen rund um ihr Betreuungsangebot. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die für Sie und Ihr Kind geeigneten Wunscheinrichtungen zu finden.
Alle Familien, die ihr Kind bereits für einen Betreuungsplatz angemeldet haben, erhalten in den nächsten Tagen Post von uns.
Möchten Sie erstmals ein Kind anmelden? Sie finden hier den entsprechenden Link:
Alle Familien, die ihr Kind bereits für einen Betreuungsplatz angemeldet haben, erhalten in den nächsten Tagen Post von uns.
Möchten Sie erstmals ein Kind anmelden? Sie finden hier den entsprechenden Link:
Einheitliche Betreuungskosten für die Betreuung in Krippengruppen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) hat für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Krippengruppen zum 1. August 2018 die Einführung einheitlicher Betreuungskosten beschlossen.
Unter "Downloads" finden Sie die aktuellen Preise.
Auf der Berechnungsbasis eines Vollzeitplatzes von täglich neun Stunden kostet dieser dann einheitlich bei allen Trägern von Krippengruppen 500,00 ¤. Bei einer Betreuungszeit von weniger als neun Stunden täglich reduziert sich dieser Betrag entsprechend. Kinder unter drei Jahren, die in altersübergreifenden Gruppen betreut werden, sind hiervon nicht betroffen.
Städtische Kinderbetreuung
Die Stadt Kelkheim (Taunus) hat drei städtische Einrichtungen:
- Städtische Kindertagesstätte Eppenhain "Die KLEINEN Dachse"
- Städtische Kinderkrippe "Kükennest"
- Städtische Kindertagesstätte "Blubberfische"
Auf folgender Homepage stellen sich die Einrichtungen vor: https://www.kitas-stadt-kelkheim.de
Katholische und evangelische Kinderbetreuungen
Gerne stellen wir Ihnen hier unserer katholischen und evangelischen Kinderbetreuungen kurz vor. Bitte klicken Sie dazu auf den jeweiligen Link.
Weitere Betreuungseinrichtungen
Gerne stellen wir Ihnen hier kurz die weiteren Betreuungseinrichtungen vor. Klicken Sie hierzu auf die Links.
Downloads
Unten stehend finden Sie diverse Downloads rund um Anmeldungen und Gebühren.- Beiblatt zum Anmeldeformular [Download: 341.6 KByte]
- Arbeitgeberbescheinigung für die städtischen Kitas (bitte max. 6 Monate vor Aufnahmedatum einreichen, um aktuelle Beschäftigungssituation darzulegen) [Download: 187.1 KByte]
- Monatliche Preise und Zeiten der Krippen - wichtige Information hierzu siehe Seitenanfang oben! [Download: 513.2 KByte]
- Merkblatt zum Vergabeverfahren [Download: 96.9 KByte]
- Anschriften der Kindertagesstätten [Download: 197.7 KByte]
- Angebote für Kleinkinder [Download: 141.8 KByte]
- Gebührensatzung städtische Kindertagesstätten [Download: 266.0 KByte]
- Änderungssatzung zur Gebührensatzung [Download: 520.9 KByte]
- Konzept der städtischen Kindertagesstätte Eppenhain [Download: 3.3 MByte]
Kindertagespflege / Tagesmütter
Zur Betreuung und Förderung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren steht neben der Betreuung in Einrichtungen auch die Tagespflege zur Verfügung.
- Kelkheimer Tagespflegepersonen [Download: 190.2 KByte]
- Kreis bietet neuen Grundkurs und fachliche Begleitung - Anmeldefrist 15. Juni 2023 [Download: 59.7 KByte]
- Bewerbungsunterlagen für die Tagesbetreuung von Kindern [Download: 321.6 KByte]
Übernahme der Betreuungskosten durch das Amt für Jugend und Schulen
Das Amt für Jugend und Schulen der Verwaltung des Main-Taunus-Kreises übernimmt auf Antrag die Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen oder Kinderhorte ganz oder teilweise. Die Leistung ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Sie wird ab dem Monat des Antragseingangs gewährt.