Hunde
Hunde in Kelkheim
Für Ihren Hund ist beim Steueramt der Stadt Kelkheim (Taunus) eine Hundesteuer zu entrichten. Steuerpflichtig ist wer im Gebiet der Stadt Kelkheim einen oder mehrere Hunde in einem Haushalt aufgenommen hat.
An- und Abmeldung der Hundesteuer
Fristen:
Gebühren:
Bemerkungen:
Formular zur Abmeldung der Hundesteuer
In den ersten drei Lebensmonaten ist jeder Hund steuerfrei. Danach ist die Hundehaltung bei der Stadt Kelkheim (Taunus) anzuzeigen.
Die Hundesteuer beträgt in Kelkheim (Taunus) 96,00 ¤ für jeden Hund pro Jahr 600,00 ¤ für gefährliche Hunde.
Nachdem Sie die An- bzw. Abmeldung ausgefüllt haben, können Sie diese per Post oder Fax an das Steueramt senden.
Formular zur Abmeldung der Hundesteuer
Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Datenschutzinformation - Hundesteuer [Download: 421.1 KByte]
Ihr Kontakt im Rathaus
Karin Berger-Huppert
06195 803-407
Leinenpflicht
Informationen zum Thema Leinenpflicht finden Sie hier https://www.kelkheim.de/_rubric/index.php?rubric=DE+Buergerservice+Service+Satzungen
Erlaubnisantrag zur Haltung eines gefährlichen Hundes (§ 2 HundeVO)
Sie möchten einen gefährlichen Hund halten?
Die Haltung eines sogenannten Listenhundes gemäß § 2 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) setzt eine Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde voraus.
Der Erlaubnisantrag ist nebst allen geforderten Nachweisen ausgefüllt einzureichen.
Auch Hunde, welche nicht in der Liste aufgeführt sind, können als gefährliche Hunde eingestuft werden, wenn sie durch Beißen, Hetzen oder agressives Verhalten gemäß § 2 Abs. 2 HundeVO auffällig geworden sind. Nach einer solchen Feststellung ist die Haltung des Hundes ebenfalls erlaubnispflichtig.
- Antrag auf Erlaubniserteilung zur Haltung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 2 HundeVO [Download: 81.8 KByte]
- HundeVO (Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden) [Download: 76.6 KByte]
Ihr Kontakt im Rathaus
Jeanette Alterino
06195 803-617