Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Hunde

Hunde in Kelkheim

Für Ihren Hund ist beim Steueramt der Stadt Kelkheim (Taunus) eine Hundesteuer zu entrichten. Steuerpflichtig ist wer im Gebiet der Stadt Kelkheim einen oder mehrere Hunde in einem Haushalt aufgenommen hat.

An- und Abmeldung der Hundesteuer

Fristen:
In den ersten drei Lebensmonaten ist jeder Hund steuerfrei. Danach ist die Hundehaltung bei der Stadt Kelkheim (Taunus) anzuzeigen.

Gebühren:
Die Hundesteuer beträgt in Kelkheim (Taunus) 96,00 ¤ für jeden Hund pro Jahr 600,00 ¤ für gefährliche Hunde.

Bemerkungen:
Nachdem Sie die An- bzw. Abmeldung ausgefüllt haben, können Sie diese per Post oder Fax an das Steueramt senden.

Formular zur Abmeldung der Hundesteuer

Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ihr Kontakt im Rathaus

Karin Berger-Huppert
06195 803-407
steueramt@kelkheim.de

Leinenpflicht

Erlaubnisantrag zur Haltung eines gefährlichen Hundes (§ 2 HundeVO)

Sie möchten einen gefährlichen Hund halten?
Die Haltung eines sogenannten Listenhundes gemäß § 2 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) setzt eine Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde voraus.

Der Erlaubnisantrag ist nebst allen geforderten Nachweisen ausgefüllt einzureichen.

Auch Hunde, welche nicht in der Liste aufgeführt sind, können als gefährliche Hunde eingestuft werden, wenn sie durch Beißen, Hetzen oder agressives Verhalten gemäß § 2 Abs. 2 HundeVO auffällig geworden sind. Nach einer solchen Feststellung ist die Haltung des Hundes ebenfalls erlaubnispflichtig.

Bei Fragen steht Ihnen Ihre Ordnungsbehörde gerne zur Verfügung!

Ihr Kontakt im Rathaus

Jeanette Alterino
06195 803-617
ordnungsamt@kelkheim.de
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