Meldebehörde
Das Einwohnermeldeamt bietet vielfältige Dienstleistungen und steht als Orientierungshilfe für Behördengänge aller Art mit Rat und Tat zur Seite.
Wir sind zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:
Mo.-Fr.: 07.00 - 12.00 Uhr
Mo.-Mi.: 14.00 - 16.00 Uhr
Do.: 16.00 - 18.00 Uhr
Für alle Anliegen beim Einwohnermeldeamt ist eine vorherige Terminvereinbarung, vorzugsweise über das Online Terminvergabeportal von Smartcjm, zu empfehlen. Sollte in dringenden Fällen ohne Termin vorgesprochen werden, ist mit Wartezeiten zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger mit vereinbarten Terminen werden vorrangig bedient. Termine können Sie online, per Telefon 06195 803-0 oder persönlich vereinbaren. Unsere Termine sind 30 Tage im Voraus freigeschaltet.
Der Link führt Sie zur Terminvergabe: https://stadt-kelkheim.saas.smartcjm.com/m/stadt-kelkheim/extern/calendar/?uid=7781407e-01d3-4a43-a1b3-a88930625ab4
- Datenschutzhinweis zur Online-Terminvergabe [Download: 128.8 KByte]
Online-Dienste im Einwohnermeldeamt
Eine Reihe von Serviceangeboten können Sie bequem von zu Hause aus tätigen. Unsere Serviceangebote für Online-Dienste finden Sie hier:
- Datenschutzhinweis Online Anträge und Verarbeitung (OLAV) [Download: 627.7 KByte]
Anmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes
Herzlich Willkommen in Kelkheim im Taunus.
Sie ziehen nach Kelkheim? Dann finden Sie hier alle Informationen, die Sie für Ihre Anmeldung in Kelkheim (Taunus) benötigen.
Abmeldung des Wohnsitzes
Sie ziehen aus Kelkheim weg? Dann finden Sie hier alle Informationen für die Abmeldung im Kelkheimer Rathaus.
Austausch von Führerscheinen
Hinweise zum Austausch von Führerscheinen
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Beantragung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises
Die Ausstellung eines Personalausweises ist nur bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes möglich. Die Beantragung eines Personalausweises für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt der sorgeberechtigten Person, die den Aufenthalt bestimmt. Die antragsberechtigte Person und ihr gesetzlicher Vertreter müssen persönlich erscheinen.
- Formular für die Einverständniserklärung der Eltern zur Beantragung eines Personalausweises [Download: 47.5 KByte]
Beantragung eines Reisepasses
Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
- Formular für die Einverständniserklärung der Eltern zur Beantragung eines Reisepasses [Download: 47.5 KByte]
Anzeige über den Verlust eines Ausweisdokuments
Ist Ihr deutscher Personalausweis oder Reisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beantragung eines Führungszeugnisses
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
- Wichtiger Hinweis zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen [Download: 178.0 KByte]
Kirchenaustritt
Eigenständiges Austreten aus der Kirche ist generell mit Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.
- Informationsblatt bei Kichenaustritt - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug [Download: 179.5 KByte]
Übermittlungs- und Auskunftssperren
Mit der Eintragung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre wird die Erteilung von Melderegisterauskünften und Datenübermittlungen eingeschränkt oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht.
Ihre Ansprechpartner in der Meldebehörde Kelkheim (Taunus)
Für alle Belange der Meldebehörde stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Marco Geiß
06195 803-619
Corinna Interwies
06195 803-616
Tanja von Knoblauch
06195 803-609
Kerstin Werner
06195 803-610