Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Steuern und Abgaben

Selbstablesung der städtischen Wasserzähler für das Abrechnungsjahr 2024

Zur Erstellung der Verbrauchsabrechnungen ist die Selbstablesung der Hauptwasserzähler im Stadtgebiet der Stadt Kelkheim (Taunus) erforderlich. In Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister, der Firma Symvaro GmbH, erhalten alle betreffenden Eigentümer und Hausverwaltungen in den nächsten Tagen ein entsprechendes Anschreiben.
 
Es gibt verschiedene Alternativen für die Übermittlung des Zählerstandes; diese sind in dem Anschreiben aufgeführt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Die Mitteilungsfrist endet am 03.01.2025.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir den Zählerstand unter Berücksichtigung des Vorjahresverbrauches schätzen werden, wenn Sie uns diesen nicht bis zum 03.01.2025 mitgeteilt haben.

Grundsteuer

Die Grundsteuer zählt man zu den Realsteuern (Sach- und Objektsteuern). Hierbei handelt es sich um eine ertragsunabhängige Steuer, die allein auf den Wert des Grundstücks (Einheitswert) abstellt. Somit ist die Grundsteuer auch bei ertragslosen Grundstücken zu erheben.

Spielapparatesteuer

Die Stadt Kelkheim (Taunus) erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte als örtliche Aufwandssteuer.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Betriebssteuer, welche von den Gemeinden erhoben wird. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, sofern er im Inland betrieben wird.

Gebührenauflistung ab 2020

Hier finden Sie eine Übersicht über die Steuerhebesätze, die Gebühren für Wasser und Abwasser und die Abfallgebühren, sowie die Kaufpreise der Restmüllgefäße seit dem Jahr 2020.

Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

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