Steuern und Abgaben
Selbstablesung der städtischen Wasserzähler für das Abrechnungsjahr 2024
Zur Erstellung der Verbrauchsabrechnungen ist die Selbstablesung der Hauptwasserzähler im Stadtgebiet der Stadt Kelkheim (Taunus) erforderlich. In Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister, der Firma Symvaro GmbH, erhalten alle betreffenden Eigentümer und Hausverwaltungen in den nächsten Tagen ein entsprechendes Anschreiben.
Es gibt verschiedene Alternativen für die Übermittlung des Zählerstandes; diese sind in dem Anschreiben aufgeführt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Die Mitteilungsfrist endet am 03.01.2025.
Grundsteuer
Die Grundsteuer zählt man zu den Realsteuern (Sach- und Objektsteuern). Hierbei handelt es sich um eine ertragsunabhängige Steuer, die allein auf den Wert des Grundstücks (Einheitswert) abstellt. Somit ist die Grundsteuer auch bei ertragslosen Grundstücken zu erheben.
Spielapparatesteuer
Die Stadt Kelkheim (Taunus) erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte als örtliche Aufwandssteuer.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Betriebssteuer, welche von den Gemeinden erhoben wird. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, sofern er im Inland betrieben wird.
Gebührenauflistung ab 2020
Hier finden Sie eine Übersicht über die Steuerhebesätze, die Gebühren für Wasser und Abwasser und die Abfallgebühren, sowie die Kaufpreise der Restmüllgefäße seit dem Jahr 2020.
- Gebührenauflistung [Download: 7.5 KByte]
Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Datenschutzinformation Gewerbesteuer [Download: 364.0 KByte]
- Verbrauchsabgaben/Grundsteuer [Download: 634.3 KByte]